Privatversicherte/Beihilfe
Die Kosten der Behandlung werden zumeist von der privaten Versicherung bzw. Beihilfe übernommen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Modalitäten der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.
Selbstzahler
Eine weitere Möglichkeit der Durchführung einer Psychotherapie bzw. eines Coachings ist, die Therapie selbst zu zahlen. Hinsichtlich der Kosten orientiere ich mich bzgl. einer psychotherapeutischen Behandlung an den jeweils aktuellen Sätzen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese beträgt derzeit 100,55 € je Sitzung (Stand: November 2017).
Gesetzlich Versicherte
Im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, die Behandlung im Sinne des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens durchzuführen. Hierfür sind allerdings bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Zur weiteren Information empfiehlt sich die Lektüre folgender Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.
Link: http://www.bptk.de/uploads/media/20170522_bptk-patienten-info_kostenerstattung.pdf
Ich bitte Sie, vor dem ersten Gespräch bereits eine Liste mit möglichen Psychotherapeuten bei Ihrer Krankenkasse einzuholen und anschließend mind. fünf Therapeuten telefonisch zu kontaktieren. Sollten diese in den kommenden drei Monaten keinen Platz frei haben oder Sie nicht binnen einer Woche zurückrufen, so notieren Sie sich das Datum des Anrufs, die Adresse und den Namen. Die Liste bringen Sie dann zu unserem gemeinsamen Kennenlerngespräch mit und wir klären in diesem zunächst Ihr Therapieanliegen sowie alle weiteren wichtigen Formalitäten zur Beantragung bei Ihrer Krankenkasse.